Rechtliches
AGB
AGB Lieferung
1.) Wir verkaufen, liefern und arbeiten ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese ausdrücklich oder stillschweigend in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden. Wir bitten, von Änderungswünschen abzusehen.
2.) Soweit der Kunde berechtigt ist, uns Fristen zur Erledigung von Pflichten zu setzen, müssen diese angemessen und zumutbar sein. Sie dürfen zwei Wochen nicht unterschreiten.
Jedem Kunden steht die gekaufte Ware zur Abholung in unseren Geschäftsräumen (Termin nach Absprache) zur Verfügung. Wünscht der Kunde, daß wir in seinem Namen ein Transportunternehmen beauftragen, versenden wir den Kaufgegenstand auf seine Rechnung und Gefahr an die von ihm gewünschte Anschrift. Eine Transport- oder sonstige Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrückliches schriftliches mitgeteiltes Verlangen des Abnehmers. Kosten der Versicherung hat dieser zu tragen.
3.) Schadensersatzansprüche des Kunden sind bis auf die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten und zugesicherte Eigenschaften).
Soweit wir gemäß § 14 ProdHaftG Hersteller sind , gilt dieser Haftungsausschluss nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.
4.) Wir sind berechtigt, unsere Vertragsverpflichtungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
5.) Wir behalten uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Kaufleuten gilt der Eigentumsvorbehalt, bis der Kunde unsere sämtlichen, gegen ihn bestehenden Forderungen getilgt hat.
Die Verwahrung unseres Eigentums beim Kunden erfolgt unentgeltlich.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist unzulässig.
6.) Gewährleistung.
a) Offenkundige Mängel müssen unverzüglich gerügt werden.Transportschäden müssen beim Transporteur sofort gemeldet werden.
Ansprüche des Kunden müssen schriftlich oder per Fax angemeldet werden.
b) Geringe Abweichungen des Kaufgegenstandes bezüglich Qualität, Farbe, Form, Speicherkapazität stellen keine Mängel dar, soweit sie handelsüblich und dem Kunden zumutbar sind.
Geschwindigkeitsangaben sind gerundete Näherungswerte. Werbefotos bestimmen nicht den Lieferumfang; sie symbolisieren das Verkaufsobjekt incl. kostenpflichtiger Zusatzausstattung.
c) Mängel oder Fehler der gelieferten Ware werden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl abgestellt.
Gelingt uns eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn wir zweimal vergeblich versucht haben, dem Kunden ein einwandfreies Produkt zu liefern.
Diese Vereinbarung gilt nicht, sondern es gilt die gesetzliche Regelung, wenn dem Produkt Eigenschaften fehlen, die von uns ausdrücklich über die Produktanpreisung hinaus zugesichert wurden. Diese Regelung gilt auch nicht, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls dem Kunden ein zweiter Versuch, ihm ein mangelfreies Produkt zur Verfügung zu stellen, nicht zumutbar ist.
d) Verbindliche Auskünfte, ob eine Ware zu einem vom Kunden beabsichtigten Zweck einsetzbar oder ob die Ware mit fremden Zusatzgeräten oder fremden Programmen benutzbar ist, bedürfen des Abschlusses eines kostenpflichtigen Prüfungsvertrages. Hierzu ist uns das zu prüfende Gerät mit den einzusetzenden anderen Bauteilen nebst verwendeter Software zur Verfügung zu stellen.
e) Der Kunde muß damit rechnen, daß verschiedene von uns gelieferte Waren nicht miteinander kompatibel sind, es sei denn, der Käufer hat mehrere Produkte bei uns zusammen eingekauft, um diese, für uns erkennbar, kombiniert zu nutzen.
f) Eingriffe des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten, während der Gewährleistungs- und Garantiezeit in von uns gelieferte Waren, sind vom Kunden unaufgefordert bei der Geltendmachung von Ansprüchen für uns nachvollziehbar darzulegen
g) Jeder Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß alle von ihm benutzten Programme und Daten jeden Benutzungstag vollständig durch ein externes Medium gesichert werden. Es entstehen Datenverluste bei Gewährleistungsarbeiten an Massenspeichern und PC- Systemen !
h) Bei Gewährleistungsansprüchen hat uns der Kunde die Ware in unseren Geschäftsräumen zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
Setzt uns der Kunde eine Frist zur Erledigung von Nachbesserungsarbeiten, muß diese Frist mindestens zwei Wochen betragen, es sei denn, es handelt sich um einen unterdurchschnittlich einfach gelagerten Fall. Die Frist wird ab dem Zugang einer detaillierten Fehlerbeschreibung und der Ware in unseren Geschäftsräumen berechnet.
i) Die Abwicklung von Garantieansprüchen des Kunden außerhalb der Gewährleistungszeit gegenüber dem Hersteller erfolgt nur aus Kulanz zu den Bedingungen des Herstellers unter Ausschluß unserer Haftung, soweit in unserem Bereich nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.
7.) Gebrauchsvorteile werden mit 0,1% des Warenwertes pro Tag pauschalisiert. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, über einen geringeren oder höheren Wert Nachweis zu führen.
8.) Gegenüber Vollkaufleuten gilt für alle aus der Geschäftsverbindung begründeten Ansprüche als Gerichtsstand und Erfüllungsort Siegburg als vereinbart.
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